Von Prof. Dr. Mathias Kifmann
Ein Problem des deutschen Gesundheitswesens ist der Selektionswettbewerb zwischen gesetzlicher (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV). Für gutverdienende, junge und gesunde Individuen, die nicht in der GKV pflichtversichert sind, ist ein Wechsel in die PKV schon allein deshalb attraktiv, weil sie damit Solidarbeiträge vermeiden können.
In diesem Forschungsprojekt wurde mit dem „Fairen Systemwettbewerb“ ein Reformvorschlag entwickelt, der den problematischen Selektionswettbewerb zwischen GKV und PKV beendet. Jede Bürgerin und jeder Bürger leistet einen einkommensabhängigen Beitrag zum Gesundheitsfonds und hat bei einem Wechsel in die PKV Anspruch auf risikogerechte Zahlungen aus dem Gesundheitsfonds. Dies bedeutet, dass bei einem Wechsel in die PKV der private Krankenversicherer den Beitrag erhält, den auch ein gesetzlicher Krankenversicherer aus dem Gesundheitsfonds erhalten würde. Der Beitrag ist somit für alle Bürgerinnen und Bürger abhängig vom Einkommen. Dies sichert die Umverteilung zwischen hohen und niedrigen Einkommen. Die Zahlung des Gesundheitsfonds an den Krankenversicherer ist risikogerecht kalkuliert. Dadurch wird die Solidarität zwischen guten und schlechten Gesundheitsrisiken erreicht. Jeder Versicherte nimmt unabhängig von seiner Zugehörigkeit zur GKV oder zur PKV am Sozialausgleich teil.
Die Nachhaltigkeit unseres Reformvorschlags wird durch eine Kapitalbildung gesichert, die sowohl kollektiv als auch mittels privater zweckgebundener Sparkonten umgesetzt werden kann. Sie sorgt dafür, dass zukünftige Generationen nicht stärker belastet werden als im Status quo.
Gesundheitsfonds und dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich sind zentrale Elemente unseres Vorschlags. Allerdings bleibt letzterer durch die gesetzliche Beschränkung auf 80 Krankheiten bislang unter seinen Möglichkeiten. Diese willkürliche Einschränkung sollte aufgehoben werden. Weitere Erkrankungen sind zu berücksichtigen, die statistisch zu höheren Ausgaben führen.
Im Vergleich zu anderen Konzepten besitzt der Reformvorschlag den Vorteil, dass er auf dem heutigen System aufbaut und es weiterentwickelt, ohne dass damit eine Form der Krankenversicherung abgewickelt wird. In einem fairen Systemwettbewerb können sich die Bürger zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung entscheiden. Dieser Weg dürfte auch juristisch ohne Komplikationen begehbar sein.
Link: https://www.hche.uni-hamburg.de/forschung/publikationen/hche_rp_2013_06_online.pdf
Mathias Kifmann ist Professor für VWL, insb. Ökonomik der Gesundheit und der Sozialen Sicherung.